Bestellen ü.PayPal
Kontakt

Impressum Satzung & AGB :

 

Ei^3dfne Init14iative des Vereins :

Ich waDill ArbeFAit e.V.

qw35sg6Megnw07ksjhgeg 1tifr10

4sdg645sdg9 R65fesdge3es

Vor<st235and : S4ve6231n st234Lit432win

Tel.: 0 90 05 / 11 11 282  ( 2,99 EUR/Anruf,aus dem deutschen Festnetzm Mobilfunk ggf. abrweichend )
Fax: 0 28 51 /  96 19 41
e-Mail : info@ich-will-arbeit-ev.de


Steuernummer : 116/5003/1152

Ust. ID : DE 235423725

 

Wichtige Hinweise :

- Anfragen bitte per E-mail an obige E-Mail Adresse

- Wir bitten um Verständnis, das wir keine Gewerbe - oder steuerrechtliche Einzelberatung anbieten können. Allgemeines zu diesem Thema siehe bitte in ``Fragen und Antworten``

 

Legal:

Ich will Arbeit e.V. ist alleiniger Inhaber der auf dieser Website erhobenen Informationen. Wir erheben nur Informationen, die uns helfen, den Service für Sie zu verbessern. Die Informationen werden nicht - ohne Ihr Einverständnis - veräußert oder auf eine andere Weise, die nicht durch diese Erklärung ausgeschlossen ist, an andere weitergegeben, außer, wenn wir dies in gutem Glauben aus gesetzlichen Gründen für notwendig halten oder wenn es notwendig ist, die Rechte und das Eigentum von Ich will Arbeit e.V. zu wahren, oder wenn die persönliche Sicherheit des Personals oder der Öffentlichkeit gefährdet ist.

Haftungsausschluss

1.Inhalt des Onlineangebotes
Ich will Arbeit e.V., übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen Anders Marketing, die sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, welche durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens von Ich will Arbeit e.V. kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ich will Arbeit e.V. behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

2.Verweise und Links
Ich will Arbeit e.V. stellt in einem speziellen Bereich Links zu Fremdangeboten zur Verfügung. Für Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter dieser Seiten. Ich will Arbeit e.V. überprüft Seiten lediglich zum Zeitpunkt der Linksetzung. Alle späteren Veränderungen unterliegen der Verantwortung des Anbieters.

3.Urheberrecht
Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen.

Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluß zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind!

Das Copyright für veröffentlichte, vom Autor selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht gestattet.

4.Datenschutz
Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (email Adressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Inanspruchnahme und Bezahlung aller angebotenen Dienste ist - soweit technisch möglich und zumutbar - auch ohne Angabe solcher Daten bzw. unter Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms gestattet.

Auskünfte

Sie haben jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung Ihrer gespeicherten Daten. Bitte wenden Sie sich an info@ich-will-arbeit-ev.de oder senden Sie uns Ihr Verlangen per Post oder Fax.

Weitergabe an Dritte

Wir geben Ihre personenbezogenen Daten einschließlich Ihrer Hausadresse und E-Mail-Adresse nicht ohne Ihre ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind unsere Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten benötigen (z.B. das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen und das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut).
Wir werden personenbezogenen Daten ausschließlich dann an Dritte weitergeben, wenn eine vollstreckbare behördliche oder gerichtliche Anordnung vorliegt.
In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch nur auf das erforderliche Minimum.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Geltungsbereich

Allen Lieferungen und Leistungen von Ich will Arbeit e.V. in Erfüllung von Aufträgen, die der Kunde nicht im Zusammenhang mit seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit erteilt hat, liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Ich will Arbeit e.V. dies gilt auch für eine Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

 

Widerrufsrecht/Garantie

 

Unsere Geld-zurück-Garantie gilt für 3 Monate ab dem Kaufdatum. Diese Garantie tritt in Kraft wenn Sie uns schriftlich nachweisen können, das Sie sich bei allen von uns Ihnen mitgeteilten Links in unserem E-Book angemeldet und kein Geld verdient haben. Desweiteren ist der Nachweis zu erbringen, das Sie alle elektronischen und eventuell ausgedruckten Exemplare des E-Books gelöscht und vernichtet haben.

Sie sind als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB an Ihre Bestellung nicht mehr gebunden, wenn Sie binnen einer Frist von 2 Wochen nach Erhalt der Ware widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und kann schriftlich (eine E-Mail, z.B. an info@ich-will-arbeit-ev.de genügt) oder durch Rücksendung der Ware auf unsere Gefahr erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an:

Ich will Arbeit e.V.

Melatenweg 110 a

46459 Rees




Bitte frankieren Sie das Paket ausreichend, um Strafporto zu vermeiden. Wir erstatten Ihnen den Portobetrag dann umgehend zurück. Wenn Sie beschädigte oder abgenutzte Waren zurückschicken, wird der gesetzlich zulässige Betrag in Abzug gebracht; dies können Sie vermeiden, indem Sie lediglich die Ware einer Prüfung unterziehen, wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, und diese ohne Gebrauchsspuren und in der Originalverpackung zurückschicken.

Ausgeschlossen von der Rücksendung sind

- Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde,
- Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Datenträger von       Ihnen entsiegelt worden sind,
- Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte.

- elektronisch ausgelieferte Ware wie Reports und E-Books.

 

 

Gewährleistung

Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen, wobei wir im Falle eines Mangels der Ware nach Ihrer Wahl zunächst nachliefern oder nachbessern. Schlägt die Nachbesserung fehl oder ist die nachgelieferte Ware ebenfalls mangelbehaftet, so können Sie die Ware gegen Rückerstattung des vollen Kaufpreises zurückgeben oder die Ware behalten und den Kaufpreis mindern. Informationen über eventuelle Herstellergarantien entnehmen Sie bitte der Produktdokumentation.

 

Gerichtsstand

Bei Verträgen mit Kaufleuten, mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsbeziehung sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, der Sitz des Verkäufers, vereinbart.

 

 
5.Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.


Design, Copyright und Inhaltlich verantwortlich gemäß §6 MDStV ist Ich will Arbeit e.V.

 

 

Satzung des vereins „Ich will Arbeit“:

 

§ 1        Allgemeines

(1)         Der Verein hat den Namen „Ich will Arbeit“. Er hat seinen Sitz in Rees . Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt danach den Namenszusatz e.V.

(2)         Der Zweck des Vereins ist die Betreuung und Vermittlung von Erwerbs – und Arbeitslosen. Die Information über freie Stellenangebote und Unterstützung bei Bewerbung und Arbeitssuche.

(3)         Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand im Sinne des § 26 BGB, die Vorstandschaft im Sinne des § 27 (3) BGB und die Vereinsbeauftragten, denen der Status eines besonderen Vertreters nach § 30 BGB verliehen werden kann.

(4)         Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr

 

§ 2        Mitgliedsbeiträge

(1)         Es sind von den Mitgliedern Aufnahmegebühren und jährliche Mitgliedsbeiträge in und bei Bedarf Sonderbeiträge zu entrichten. Die Beiträge werden von der Mitgliederversammlung bestimmt

a)      Fördermitglieder haben einen deutlich erhöhten Mitgliedsbeitrag oder beim Eintritt festzusetzende Förderleistungen zu erbringen.

(2)         Die Höhe sämtlicher Beiträge und Gebühren wird – sofern diese Satzung nichts anderes bestimmt – von der Mitgliederversammlung festgesetzt.

(3)         Die Grundlage für die Berechnung und Festsetzung der Mitgliedsbeiträge ist ein Kalendermonat. Die Aufnahmegebühren sind einmalig bei der Aufnahme des Mitglieds zu entrichten. Die Mitgliedsbeiträge sind jährlich im voraus zu entrichten.

(4)         Der Vorstand kann beschließen, von den Mitgliedern bedarfs- und zweckgebundene Sonderbeiträge zu verlangen. Die Höhe der jährlich pro Mitglied zu entrichtenden Sonderbeiträge darf allerdings drei Jahresbeiträge nicht überschreiten.

 

§ 3        Form des Ein- und Austritts von Mitgliedern

(1)         Der Eintritt in den Verein bedarf der Schriftform. Eintreten als Mitglied kann man nur mit Vollendung des 18 Lebensjahres. Die Aufnahme eines Fördermitgliedes bedarf einer Vereinbarung mit dem Vorstand, die der Zustimmung des Vorstandes bedarf. Diese Vereinbarung hat die genaue Art und Höhe der zu erbringenden Mitgliedsbeiträge und/oder Förderleistungen zu enthalten.

(1)         Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod oder Ausschluss. Sie ist nicht vererbbar.

a)      Der Austritt aus dem Verein bedarf der Schriftform. Er ist nur unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Geschäftshalbjahres möglich.

b)      Ein Mitglied kann von dem Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden wegen

1.      erheblicher Verletzung satzungsgemäßer Verpflichtungen,

2.      schweren Verstoßes gegen die Interessen des Vereins,

3.      Beitragszahlungsverzuges.

Vor der in jedem Fall schriftlich zu begründenden Entscheidung ist dem Mitglied Gelegenheit zu geben, sich mündlich oder schriftlich zu äußern. Gegen den unverzüglich mitzuteilenden Beschluß ist im Falle von Ziff. 1-3 binnen drei Wochen nach Beschlussfassung die schriftliche Berufung an die letztinstanzlich entscheidende Mitgliederversammlung zulässig. Ein Ausschluß nach Ziff. 4 ist erst bei Zahlungsrückstand von Beiträgen oder Umlagen in Höhe von mehr als einem Halbjahresbeitrag und eine Monat nach Absendung der zweiten schriftlichen Mahnung durch den Vorstand möglich.

 

§ 4        Mitgliederversammlung

(1)         Es ist einmal jährlich vom 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung oder Weigerung von einem in vorher noch zu bestimmenden Mitglied, eine Mitgliederversammlung einzuberufen

(2)         Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist auf Verlangen eines Viertels der Mitglieder oder des Vorstandes einzuberufen.

        Die Einladung zu einer Mitgliederversammlung hat zwei Wochen zuvor unter Angabe

        der Tagesordnung schriftlich oder unter Anwendung anderer Mittel

        zu erfolgen. Anträge auf Satzungsänderung sind unter Benennung der zu ändernden         

        bzw. zu ergänzenden Bestimmung im genauen Wortlaut mit der Einladung zur Mit -

        gliederversammlung mitzuteilen.

(3)         Ist eine Mitgliederversammlung nicht beschlußfähig, so ist eine erneute Versammlung einzuberufen, die auf jeden Fall beschlußfähig ist.

(4)         Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden geleitet. Ist keine zur Versammlungsleitung berechtigte Person anwesend, so wird eine Versammlungsleitung bestimmt.

(5)         Näheres kann eine Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung regeln.

 

§ 5        Vorstand und Vorstandschaft

(1)         Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden.

a)      Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden vertreten.

b)      Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins nach Maßgabe der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.

c)      Sie faßt ihre Beschlüsse mit der Mehrheit der Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden

(2)         Näheres kann eine gemeinsame Geschäftsordnung des Vorstandes und der Vorstandschaft regeln.

§ 6        Vereinsbeauftragte

(1)         Zur Erfüllung bestimmter Aufgaben kann der Vorstand Vereinsbeauftragte einsetzen, welchen ein zu bezeichnender Geschäftskreis zuzuweisen ist.

(2)         Vereinsbeauftragten kann auf Beschluß der Mitgliederversammlung der Status eines besonderen Vertreters im Sinne des § 30 BGB übertragen werden. Der Vereinsbeauftragte ist somit in das Vereinsregister einzutragen.

 

 

 

§ 7        Formalia der Beschlußfassung und der Wahlen

(1)         Mitgliederversammlungen sind beschlußfähig, wenn ein Viertel der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Stimmberechtigt sind nur aktive und Fördermitglieder. Nicht stimmberechtigte Mitglieder nehmen an Mitgliederversammlungen beratend teil.

(2)         Beschlüsse werden – sofern diese Satzung oder eine Vereinsordnung nichts anderes bestimmen – mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefaßt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Versammlungsleiters. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen.

(3)         Satzungsänderungen bedürfen der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder.

a)      Eine Änderung des Vereinszwecks und des § 7 dieser Satzung bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder.

b)      Eine Änderung der Auflösungsbestimmungen und des § 7 dieser Satzung bedarf der Mehrheit, die auch zur Auflösung des Vereins erforderlich ist.

c)      Der Vorstand ist in vertretungsberechtigter Zahl ermächtigt, diese Satzung bzw. Satzungsänderungen aufzuheben bzw. abzuändern, falls diese nach Ansicht des Registergerichts oder des Notars einer Eintragung in das Vereinsregister entgegenstünden oder nichtig wären.

(4)         Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wird diese Mehrheit im ersten Wahlgang nicht erreicht, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit der höchsten Stimmenzahl statt.

a)      Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl kommissarisch im Amt. Wiederwahl ist zulässig, Personalunionen sind nicht statthaft.

b)      Wählbar sind nur natürliche Personen, die Vereinsmitglieder sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes wird dessen Nachfolger von den verbleibenden Mitgliedern der Vorstandschaft bestimmt.

c)      Näheres kann in einer Wahlordnung geregelt werden.

(5)         Der Vorstand und Mitgliederversammlung haben die Befugnis, Vereinsordnungen zu erlassen.

(6)         Soweit diese Satzung oder eine Vereinsordnung nichts anderes Bestimmen, sind die Angelegenheiten des Vereins vom Vorstand zu regeln.

(7)         Vereinsbeschlüsse sind vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer zu beurkunden, wobei folgende Feststellungen aufzunehmen sind : Ort und Zeit der Versammlung, die Versammlungsleitung, die Protokollführung, die Zahl der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder, die Tagesordnung sowie die einzelnen Abstimmungsergebnisse.

 

 

§ 8   Auflösungsbestimmungen

(1)         Die Auflösung des Vereins bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder.

(2)         Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, werden die Mitglieder des Vorstandes zu Liquidatoren. § 5 dieser Satzung findet entsprechend Anwendung.

(3)         Bei Auflösung des Vereins fällt das Vermögen zu gleichen Teilen an die Mitglieder. Fördermitglieder sind nicht anfallberechtigt.

 

§ 9  Vorstehende Satzung wurden am 26.09.2008 von der Gründerversammlung

       beschlossen. Sie treten mit Datum des Beschlusses in Kraft

Top
www.geld-mit-Umfragen.info | service@geld-mit-umfragen.info